Betriebliche Altersvorsorge für Grenzgänger
•Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 in Deutschland gibt es auch für die deutschen Grenzgänger deutliche Einschnitte in Ihre Altersversorgung. Renten aus der AHV und Pensionskasse werden seid dem besteuert und verringern die tatsächliche Auszahlung erheblich.
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Durch eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Januar 2007 gibt es attraktive Fördermöglichkeiten für Grenzgänger. Durch Abschluss einer Direktversicherung nach § 3.63 EStG haben Grenzgänger/inen die Möglichkeit, bis zu 4.776.- € (2016) zu 100% steuerfrei anzusparen. Damit kann die Steuerlast bis über 2.000.- EURO reduziert werden. Diese steuerbegünstigte Altersvorsorge ist neben der AHV und der Pensionskasse ein weiterer, wichtiger Baustein ähnlich der Säule 3 in der Schweiz. Ganz wichtig sind derzeit die dazu notwendigen Zweckbindungserklärungen, die von den Finanzämter genau geprüft werden. Hierzu müssen für vor dem 01.01.2016 abgeschlossenen Verträge die Erklärungen angepasst werden!
Weeitere Informationen über info@grenzgaenger-agentur.de
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