Krankenversicherung für Grenzgänger nach Schweizer Krankenversicherungspflicht gemäss bilateralen Abkommen
"Basis" für Grenzgänger
Umfang analog der deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Leistungen sind nicht garantiert, sie können jederzeit durch den Gesetzgeber geändert, reduziert bzw. gestrichen werden (siehe Sehhilfen, Zahnersatz, Krankengeld...)
Zur Grundversicherung können eine Vielzahl von Zusatzprodukten gewählt werden, so dass es auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
grundsätzlich gilt:
Franchise 300,- SFr/Jahr bei Behandlungen in der Schweiz (keine Franchise bei Kindern)
Selbstbeteiligung von 10% (bis maximal 700,- SFr/Jahr) bei Behandlung in der SchweizDie Franchise und die Selbstbeteiligung gelten nicht bei Behandlung in Deutschland.