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Familienzulage

Im Bereich der Familienzulage gilt das Erwebrsprinzip, Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, besteht ein Anspruch auf Kinderzulagen:

  • in der Schweiz, wenn der andere Elternteil nicht erwerbstätig ist
  • in Deutschland, wenn der andere Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist.

In der Schweiz werden die Kinderzulagen vom Arbeitgeber entrichtet. Sie werden von der Familienausgleichskasse dem Arbeitgeberkonto gutgeschrieben und der Arbeitgeber muss sie mit dem Lohn an den Arbeitnehmer weitergeben. In Deutschland werden die Kinderzulagen direkt von der Familienkasse (Arbeitsamt) entrichtet.

Entrichtet ein Land die Kinderzulage und fällt diese niedriger aus als die im anderen Land, so bezahlt dieses die Differenz (Differenzzulage) aus. In der Schweiz sind die Familienzulagen kantonal geregelt. Dementsprechend variieren die Höhe der Zulagen und die Altersgrenze des Kindes von einem Kanton zum anderen.

Hier erfahren Sie die Höhe der aktuellen Familienzulagen.

Achtung, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber bzw. der Familienkasse alle Änderungen umgehend melden (neue Adresse, Überschreitung der Altersgrenze, Familienzuwachs etc.).


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Informationen zur Patientenverfügung
und Vollmachten gibt es über die kostenlose Nummer: 0800 11 22 000

Handeln Sie jetzt bevor andere für Sie entscheiden!  http://youtu.be/48QvbZvfVfs

 

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